Häufige Fragen
Therapeutisch
Psychotherapie ist die Behandlung seelischer Erkrankungen mittels des therapeutischen Gespräches und gezielter Übungen. Gemeinsam soll ein Verständnis für die Erkrankung und deren Auswirkungen und in der Folge Lösungsmöglichkeiten und Veränderungen entwickelt werden.
Je nach Versicherungsart benötigen Sie zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde. Im Rahmen des Erstgespräches haben Sie die Möglichkeit Ihre Beschwerden zu schildern. Gemeinsam wird dann die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung exploriert. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt 50 Minuten. Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist individuell.
Bei einer Psychotherapie besteht eine psychische Erkrankung. Bei einem Coaching handelt es sich um die Optimierung von bspw. Arbeitsabläufen, Personalführung oder wiederkehrenden Mustern, welche keinen Krankheitswert aufweisen.
Je nach Versicherungsart (privat oder gesetzlich) gibt es eine unterschiedliche Anzahl an so genannten probatorischen Sitzungen. Im Rahmen der gesetzlichen Versicherung ist dies einheitlich mit 4 Sitzungen definiert. Bei den privaten Krankenversicherungen sind es 3 – 5 probatorische Sitzungen. Bitte erfragen Sie dies bei Ihrer Krankenversicherung.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit den Therapeuten zu wechseln oder die Behandlung zu beenden.
Die kognitive Verhaltenstherapie ist problemzentriert. Es sollen konkrete und aktuelle Probleme, sowie deren Lösungswege erarbeitet werden. Hierfür werden Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen gemeinsam exploriert.
Organisatorisch
Für eine psychotherapeutische Behandlung ist keine Überweisung notwendig. Für das Antragsverfahren zur Einleitung einer Psychotherapie ist es ratsam einen Termin beim Hausarzt / Psychiater für den Konsiliarbericht zu vereinbaren.
Ein Konsiliarbericht ist eine schriftliche Empfehlung zur Diagnostik, Behandlung und Therapie und ist zur Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen des Antragsverfahren notwendig. Ein Konsiliarbericht kann von einem Hausarzt, Psychiater oder Neurologen ausgestellt werden.
Ein Psychotherapeut kann keine Medikamente verschreiben. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an einen Psychiater oder Neurologen.
Nach den probatorischen Sitzungen haben Sie jederzeit die Möglichkeit in gegenseitigem Einvernehmen die Sitzungen per Video durchzuführen. Hierfür nutzen wir eine lizensierte Software mit einer End-zu-End Verschlüsselung um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.
Neben der psychotherapeutischen Behandlung gibt es noch die Möglichkeit eine medikamentöse Behandlung, Gruppentherapien oder Selbsthilfegruppen zu besuchen. Falls Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen sprechen Sie uns gerne an.
Psychotherapie Gerresheim
in Düsseldorf Gerresheim
Psychotherapie Gerresheim | M.Sc. Freia Strack